Wärmepumpen ohne Baubewilligung geplant

(1) Photovoltaik und (2) Wärmepumpen.

Bauen ohne Baubewilligung bringt immer auch für den Bauherrn ein Risiko mit. Blendet die Photovoltaikanlage oder ist die Wärmpumpe zu laut, so wird die örtliche Baubehörde auf Anzeige hin tätig werden müssen. Der Nachbar wird also kaum beim Zivilrichter klagen müssen.

Parteientschädigung und kommunale Baubehörde

Das Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn hat sich in einem aktuelleren Entscheid vom 2. November 2020 zur Frage nach dem Zuspruch einer Parteientschädigung an die anwaltlich vertretene kommunale Baubehörde geäussert. Im konkreten Fall wurde der Anspruch auf eine Parteientschädigung bejaht und der anwaltlich vertretenen kommunalen Baubehörde eine Parteientschädigung zugesprochen.

Das Verwaltungsgericht referenzierte darin auf einen publizierten Entscheid aus dem Jahr 2010 (SOG 2010 Nr. 20) und schreibt: „Der kommunalen Baubehörde, die für das Verfahren vor Verwaltungsgericht einen Anwalt beigezogen hat, ist ausnahmsweise eine Entschädigung zuzusprechen (SOG 2010 Nr. 20 Erw. 13 g). Die besagte Erwägung lautet: „Bei der Entschädigungsberechtigung des Gemeinwesens gilt ebenso die langjährige Praxis weiterhin, dass dem Gemeinwesen keine Parteientschädigung zugesprochen wird, wenn es durch seine Angestellten und Organe handelt. Auch am Vorbehalt, dass grössere Gemeinden sich so zu organisieren haben, dass sie verwaltungsrechtliche Streitigkeiten selbst bewältigen können, wird festgehalten. Als grössere Gemeinde gilt eine Gemeinde ab etwa 10’000 Einwohnern, entsprechend der Praxis des Bundesgerichts zum Verwaltungsverfahren des Bundes. (…)“.

Fazit: Im Kanton Solothurn kann – wenn auch nur „ausnahmsweise“ – durch das Verwaltungsgericht einer Vorinstanz (kommunale Baubehörde), die anwaltlich vertreten ist, eine Parteientschädigung zugesprochen werden. Als „grössere Gemeinde“ im Sinne der erwähnten Rechtsprechung des Bundesgerichts können im Kanton Solothurn nur die drei Städte Grenchen, Solothurn und Olten angesprochen werden.

Frohe Festtage

Liebe Leserin, lieber Leser

Seit Anfang November 2020 bin ich nun in der Advoktur tätig.

Es ist angedacht, dass der Blog im Jahr 2021 weitergeführt wird. Ich gehe heute davon aus, dass dies bereits im Frühjahr der Fall sein wird.

Naturgemäss wird der Blog primär aus der Advokatur berichten, natürlich mit der Ausrichtung auf das Bau- und Planungsrecht.

Sobald es soweit ist, werde ich an dieser Stelle darüber berichten.

Zwischenzeitlich wünsche ich Ihnen und Ihren Lieben frohe Festtage und ein erfolgreiches neues Jahr. Bleiben Sie gesund!

Ralph Kaiser, Rechtsanwalt und Notar, E.M.B.L.-HSG, Dipl. Architekt ETH, Kaiser Simmen Cattin Partner, Rechtsanwälte und Notare, Grenchen, Solothurn und Olten

KSCP Rechtsanwälte und Notar

Ich werde ab 2. November 2020 für KSCP als Rechtsanwalt und Notar wirken.

Da ich nunmehr nicht mehr für das BJD tätig bin, werde ich den Blog nicht mehr in der bestehenden Form weiterpflegen können

Weil der Blog privat von mir fianziert wird, bleibt er bis auf weiteres am Netz. Allenfalls werde ich gelegentlich noch Aktualisierungen publizieren

Wie und ob ich den Blog mittelfristig weiterpflegen werde, ist derzeit noch offen. Ich werde an dieser Stelle berichten.

Danke für Ihr Interesse.

Ralph Kaiser